Wie bekomme ich ein Waffenbesitzdokument (WBK, WP) und eine Verlängerung? 

Unbescholtene Bürger haben ein Recht, Waffen zu besitzen. Gesetzliche Vorschriften müssen aber beachtet werden. Wie das geht, kurz zusammengefaßt:

Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Erwerb und Besitz aller Schußwaffen der Kategorie B, und ist jedem verläßlichen EWR-Bürger über 21 Jahren auszustellen, der dies rechtfertigen kann (z.B.: Selbstverteidigung oder Sportschießen). Die WBK berechtigt weiters zum Transport der Waffe in entladenem Zustand, wenn sie sich in einem geschlossenen Behältnis befindet.

Der Erwerb und der Besitz von Waffen der Kat. C und D ist frei! Allerdings gilt eine 3tägige Wartefrist (Abkühlphase) für jene, die kein Waffendokument oder eine Jagdkarte besitzen.

Achtung! Kat. C und D Waffen sind meldepflichtig. Beim Erwerb vom Händler meldet dieser, erwirbt man von privat, die Meldung an den Waffenfachhandel oder der Zuständigen Bezirkshauptmannschaft nicht vergessen!

Der Waffenpaß ist jedem verläßlichen EWR-Bürger über 21 Jahren auszustellen, der einen Bedarf zum Führen von Schußwaffen der Kategorien B bis D nachweisen kann. Der Bedarf gilt als gegeben, wenn bestimmten Gefahren am zweckmäßigsten mit Waffengewalt begegnet werden kann (z.B.: Geldboten, Taxifahrer und sonstige gefährdete Berufsgruppen). Bei jagdlichem Bedarf (Fangschuß) auch für Jäger!

Allerdings werden seit Jänner 2015 Waffenpässe grundsätzlich nicht mehr ausgestellt. Weder für Jäger noch für Polizisten. Der Grund dafür ist unklar.

Der Antrag auf Ausstellung dieser Dokumente ist bei der Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes persönlich einzubringen. Zweckmäßig ist es, die bei der Behörde aufliegenden Formulare zu verwenden.

Mitzubringen sind:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (sofern sich der Familienname durch eine Eheschließung geändert hat)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Allfälliger Nachweis des akademischen Grades
  • Zwei Lichtbilder
  • Für männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 50. Lebensjahr: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes bzw. Untauglichkeitserklärung oder Bescheid über Zivildienst
  • Nachweis des Bedarfs (beim Waffenpaß)
  • Rechtfertigung (bei der Waffenbesitzkarte). Hier genügt die Berufung auf den Gesetzestext (Bereithalten der Waffe in Wohnung, Haus oder Betriebsräumen zur Selbstverteidigung, § 22(1) WaffG), natürlich auch Sportschießen
  • Psychologisches Gutachten (bei Bedarf kann ein Psychologe durch den Verein empfohlen werden)
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schußwaffen (sog. Waffenführerschein, Kurs beim Waffenfachhandel oder bei uns im Verein)

 

Achtung: jede Änderung des Wohnsitzes (Begründung oder Aufgabe des Hauptwohnsitzes oder eines anderen Wohnsitzes) ist der Behörde, die das waffenrechtliche Dokument ausgestellt hat, binnen 4 Wochen schriftlich mitzuteilen. Die Waffenbehörden werden von der Meldebehörde verständigt und strafen unnachsichtig!

Grundsätzlich haben Sie auf der Waffenbesitzkarte dann 2 Plätze der Kategorie "B", können aber nach 5 Jahren bzw nach einem Jahr wenn der Bedarf für das Sportschießen besteht nach Vorlage diverser Urkunden von Schießbewerben auf 4 Plätze Erweitern. Danach erst nach einem Jahr auf 5 Plätze.Nur Waffensammler bekommen mehr als 5 Plätze der Kategorie "B".

 

Verlängerung der WBK / WP 

https://www.arma-peritas.com/Leistungen/Waffenfuehrerschein/ --> zum Waffenführerschein aktualisieren.

Diese Bestätigung gem. § 5 der 2. WaffV erhalten Sie nach Teilnahme an einem ca. 2-stündigen Kurs, in dem ich Ihnen die nötigen Kenntnisse, die Sie für den sachgemäßen Umgang mit einer Waffe brauchen, vermittle. Der Kurs besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil wird Ihnen das Waffengesetz sowie die Waffen- & Munitionskunde nähergebracht (inkl. Schulungsunterlagen). Im praktischen Teil werden Sie mit dem Umgang von Schusswaffen vertraut gemacht und üben sich im "scharfen Schuss".

Hinweis: Inhabern einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpass wird empfohlen, die eigene Waffe inkl. Munition und einen Gehörschutz/Augenschutz zum Kurs mitzubringen. Allen anderen Teilnehmern wird eine Leihwaffe, Munition sowie ein Gehör- und Augenschutz gegen einen Aufpreis von 15,00 € zur Verfügung gestellt.

Zuletzt: Die Waffenrechtsexperten der IWÖ helfen Ihnen gerne!

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